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   BFH, 13.09.2017 - V B 64/17   

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https://dejure.org/2017,41888
BFH, 13.09.2017 - V B 64/17 (https://dejure.org/2017,41888)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2017 - V B 64/17 (https://dejure.org/2017,41888)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2017 - V B 64/17 (https://dejure.org/2017,41888)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3, FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2
    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtzeitig eingegangener Begründung

  • rewis.io

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtzeitig eingegangener Begründung

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 4
    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtzeitig eingegangener Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde - und ihre rückwirkende Verlängerung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15

    Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 2016 XI B 1/15, BFH/NV 2015, 860, Rz 8).
  • BFH, 12.06.2007 - VI B 14/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    Deshalb entschuldigen nur solche Tatsachenirrtümer eine Fristversäumnis, die selbst bei Wahrung der möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden waren (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2007 VI B 14/07, BFH/NV 2007, 1626, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 33/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 15.07.2008 - X B 80/08

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    Eine gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO grundsätzlich auch von Amts wegen mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, dass die präsenten und gerichtsbekannten Tatsachen eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2008 X B 80/08, Leitsatz).
  • BFH, 28.01.2003 - X B 126/02

    NZB: Verlängerung der NZB-Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    b) Der Antrag der Prozessbevollmächtigten vom 25. August 2017, die Beschwerdebegründungsfrist (rückwirkend) zum 30. Juli 2017 um einen Monat zu verlängern, ist schon deshalb unzulässig, weil er erst nach Ablauf der zweimonatigen Beschwerdebegründungsfrist gestellt wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 X B 145/07, und vom 28. Januar 2003 X B 126/02, BFH/NV 2003, 505).
  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 10.10.2007 - X B 145/07

    Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - V B 64/17
    b) Der Antrag der Prozessbevollmächtigten vom 25. August 2017, die Beschwerdebegründungsfrist (rückwirkend) zum 30. Juli 2017 um einen Monat zu verlängern, ist schon deshalb unzulässig, weil er erst nach Ablauf der zweimonatigen Beschwerdebegründungsfrist gestellt wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 X B 145/07, und vom 28. Januar 2003 X B 126/02, BFH/NV 2003, 505).
  • BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen

    Eine gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO grundsätzlich auch von Amts wegen mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, dass die präsenten und gerichtsbekannten Tatsachen eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 13.09.2017 - V B 64/17, Rz 9, m.w.N.).
  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22

    Verfahrensrecht - Zur Wirksamkeit von Prozesserklärungen, die von einem

    Dass erst mit Schriftsatz vom 26.08.2022 nachgefragt worden sei, sei nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BFH, Urteile vom VI R 171/75, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 667, Rz. 20; vom 11.08.1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440, Rz. 17; BFH, Beschluss vom 13.09.2017 V B 64/17, BFH/NV 2018, 45, Rz. 10) zu spät gewesen.
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